SIEHE: DIENSTLEISTUNGSSTANDARD
Unsere Mission besteht darin, Personen, Wirtschaftsteilnehmern, Behörden und Staatsorganenjegliche Hilfe immer dann zu leisten, wenn sie aus verschiedenen Gründen ihre Rechte, Interessen oder Vermögen in Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten, ob für den privaten Bedarf oder für rechtliche Prozeduren, nicht sichern bzw. nicht autonom verifizieren oder dokumentieren können.
Benötigen Sie detaillierte und vor allem glaubwürdige, durch Beweise belegte Informationen? Möchten Sie Ihre Vertragspartner oder die Loyalität Ihrer Angestellten überprüfen oder untergetauchte Personen finden? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
1.
BELEHRUNG DES MANDANTEN ÜBER SEINE RECHTE, ÜBER PFLICHTEN DES DETEKTIVS SOWIE ÜBER GRUNDSÄTZE DES SCHUTZES PERSONENBEZOGENER DATEN UND VERSCHLUSSINFORMATIONEN – GESETZLICHE ANFORDERUNGEN.
2.
EINLEITENDE ERKENNUNG DER SACHE: ANHÖRUNG DES MANDANTEN UND DURCHSICHT SEINER DOKUMENTATION; MERITORISCHES BERATUNGSGESPRÄCH ÜBER VORAUSSICHTLICHE VORGANGSWEISE.
3.
BESTIMMUNG DER VORZUNEHMENDEN DETEKTIVTÄTIGKEITEN, DER FRISTEN UND DES KOSTENVORANSCHLAGS DES KONKRETISIERTEN AUFTRAGS.
4.
ABSCHLUSS EINES SCHRIFTLICHEN, INHALTLICH ABGESTIMMTEN VERTRAGES SAMT EV. ANLAGEN DES MANDANTEN (NACH AUFTRAGSBEENDIGUNG DEM MANDANTEN AUSZUHÄNDIGEN).
5.
ABWICKLUNG UND FINANZIERUNG DER DETEKTIVISCHEN TÄTIGKEITEN IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEM MANDANTEN ODER EINEM VON IHM BESTELLTEN BEVOLLMÄCHTIGTEN – GEMÄSS DEM VEREINBARTEN ZEITPLAN.
6.
ALLFÄLLIGE ÄNDERUNGEN BEI DER ABWICKLUNG DER BESTIMMUNGEN DES ABGESCHLOSSENEN VERTRAGES - ANHAND EINES SCHRIFTLICHEN EINVERNEHMLICH ABGESTIMMTEN NACHTRAGS:
7.
VERFASSUNG EINES SCHRIFTLICHEN SCHLUSSBERICHTES SOWIE VORBEREITUNG EVENTUELLER ANLAGEN DER ANGEFERTIGTEN DOKUMENTATION.
8.
SCHLUSSABRECHNUNG DES REALISIERTEN AUFTRAGS NACH MASSGABE DES VERTRAGS UND DES EV. NACHTRAGS ZUM VERTRAG.
9.
PROTOKOLLIERTE AUSHÄNDIGUNG AN DEN MANDANTEN DES EINZELORIGINALS DES SCHRIFTLICHEN SCHLUSSBERICHTES ÜBER DIE AUSFÜHRUNG DES GEGENSTÄNDLICHEN VERTRAGES SAMT EV. ANLAGEN SOWIE RÜCKGABE DER VOM MANDANTEN EINGEREICHTEN ANLAGEN.
10.
GEMEINSAME UNTERZEICHNUNG EINER (VOM GESETZ GEFORDERTEN) NIEDERSCHRIFT ÜBER DEN UMGANG MIT DEN WÄHREND DER AUSFÜHRUNG DES GEGENSTÄNDLICHEN AUFTRAGS GEAMMELTEN UND VERARBEITETEN PERSONENBEZOGENEN DATEN.